Steuerrecht

Verlegung des Wohnsitzes in die VAE

Das Thema Steuerrecht für Europäer in den VAE ist vor allem für Personen relevant, die dauerhaft aus Europa wegziehen oder bereits in den VAE leben. Besonders wichtig ist dabei der Aspekt der Wegzugsbesteuerung und wie das europäische Steuerrecht sich auf Personen auswirkt, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Hier sind die wesentlichen Punkte:

Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG – Außensteuergesetz) betrifft Personen, die:

  • Mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft (wie GmbH oder AG) direkt oder indirekt halten und
  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Europa ins Ausland verlegen.

Die Regelung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass auf Wertsteigerungen von Anteilen, die in Europa entstanden sind, eine Besteuerung erfolgt, auch wenn die Veräußerung später im Ausland stattfindet.

Wesentliche Aspekte:

  • Fiktive Veräußerung: Die Wegzugsbesteuerung unterstellt eine fiktive Veräußerung der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs. Auf den daraus resultierenden Gewinn wird Einkommensteuer fällig.
  • Ratenzahlung: Unter bestimmten Bedingungen kann die Steuer in Raten über 7 Jahre gezahlt werden.
  • Stundung: Wenn der Wegzug in ein EU-/EWR-Land erfolgt, kann die Steuer unter Umständen zinsfrei gestundet werden. Die VAE sind jedoch kein EU-/EWR-Land, weshalb eine solche Stundung in der Regel nicht möglich ist.
  • Vermeidung: Es gibt rechtliche Strategien zur Vermeidung oder Minderung der Steuerlast, z. B. durch vorherige Restrukturierungen oder den Verkauf von Anteilen vor dem Wegzug.

Ihre Experten zu Steuerrecht in Dubai und den Golfstaaten

Nyikolaj Szmolenkov - Steuerrecht Dubai

Nyikolaj Szmolenkov -

Steuerberater

Europäische Staatsbürger, die in die VAE ziehen, profitieren von der steuerlichen Freiheit, müssen jedoch die europäischen steuerrechtlichen Konsequenzen, insbesondere die Wegzugsbesteuerung, sorgfältig prüfen. Eine strategische Planung und eine professionelle Beratung sind unerlässlich, um steuerliche Nachteile zu minimieren.

Christian Bauer

Steuerberater

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