Vergütung

Vergütung

Wir legen großen Wert auf eine faire, transparente und planbare Vergütung.

Bereits im ersten Gespräch sprechen wir offen über die zu erwartenden Kosten und erläutern die verschiedenen Abrechnungsmodelle, die wir abhängig von Art und Umfang des Mandats anbieten.

Unsere Mandanten profitieren von maximaler Kostentransparenz, klaren Absprachen und einer professionellen, effizienten Abwicklung, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Kosten bestimmen sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert

Honorar auf Stundenbasis

Pauschalhonorare möglich

Abwicklung über Rechtsschutzversicherung

Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Grundsätzlich richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die daraus entstehenden Kosten bestimmen sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit. In vielen Fällen arbeiten wir neben dieser Grundgebühr mit einem Honorar auf Stundenbasis, das sich nach der Komplexität des Falls und der Qualifikation der beteiligten Anwälte richtet.

Alternativ bieten wir Pauschalhonorare an, etwa bei standardisierten Leistungen wie Unternehmensgründungen, Vertragsprüfungen oder Aufenthaltsverfahren. Für längerfristige Mandate oder wiederkehrende Beratungsbedarfe entwickeln wir maßgeschneiderte Vergütungsmodelle, die den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir gerne für Sie, ob die betreffende Angelegenheit gedeckt ist. Der Umfang der versicherten Leistungen variiert je nach Vertrag, insbesondere mit Blick auf das betroffene Rechtsgebiet und die Art der gewünschten Leistung (z. B. Erstberatung). Im Zweifelsfall empfehlen wir eine vorherige Rückfrage bei Ihrer Versicherung. Gerne übernehmen wir auch die Deckungsanfrage für Sie. Bringen Sie hierfür bitte Ihren Versicherungsschein zum Termin mit. Wir klären die Frage der Vergütung gemeinsam mit Ihnen und stimmen uns bei Bedarf direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, auch im Hinblick auf mögliche Kulanzentscheidungen.

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