Unsere Schwerpunkte im Erbrecht
Das Erbrecht ist ein wichtiges Thema, insbesondere für Europäer, die in VAE leben. Es regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod einer Person und unterliegt grundsätzlich dem deutschen Erbrecht, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden. Folgende Punkte sind für Mandanten in VAE relevant:
Anwendbares Recht
Nach der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) richtet sich das Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Für Europäer, die in VAE leben, kann daher das emiratische Erbrecht Anwendung finden, es sei denn, sie treffen eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts.
Vermögensverwaltung und -übertragung
Vermögenswerte in den VAE, wie Immobilien oder Bankkonten, können kompliziert in die Erbfolge einbezogen werden. Es ist ratsam, sich über die lokalen Anforderungen (z. B. notarielle Beglaubigungen oder Übersetzungen) zu informieren.
Testament
Europäische Staatsbürger sollten ein Testament verfassen, um die Vermögensnachfolge nach ihren Wünschen zu regeln. Dies ist besonders wichtig, da das emiratische Erbrecht stark von europäischen Regelungen abweicht (z. B. keine automatische Erbfolge zugunsten der Ehepartner).
Erbschein und Nachlassabwicklung
Ein europäischer Erbschein wird in den VAE in der Regel nicht anerkannt. Stattdessen können emiratische Gerichte Nachlassverfahren eröffnen. Dies kann zusätzliche Zeit und Kosten verursachen.
Erbschaftssteuer
In den VAE gibt es keine Erbschaftssteuer. Allerdings können europäische Erbschaftssteuervorschriften zur Anwendung kommen, wenn der Erblasser in Deutschland Vermögen besitzt oder bestimmte Freibeträge überschritten werden.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Diese Dokumente sollten ebenfalls beachtet werden, da sie in den VAE möglicherweise andere rechtliche Auswirkungen haben als in Europa.
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Testament & Erbrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Welches Erbrecht gilt – Deutschland oder Dubai?
Nach EU-Erbrechtsverordnung knüpft die Rechtswahl nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt an. Lebt eine Deutscher in Dubai und verstirbt dort, ist das Recht der VAE maßgeblich. Die VAE wiederum unterscheiden zwischen Muslimen (VAE-Erbrecht/Scharia) und Nicht-Muslimen . Ergebnis: Für Deutsche in den VAE gilt in der Praxis häufig das dortige Erbrecht.
Enterbung ohne Pflichtteil
Das Recht der VAE ermöglicht Nicht-Muslimen unter Umständen eine Enterbung naher Angehöriger ohne deutsche Pflichtteilsansprüche. Das eröffnet – je nach Ziel – Gestaltungsspielräume zum Vermögensschutz.
Erbschaftsteuer
In den VAE fallen weder Erbschaft- noch Schenkungsteuern an. In Deutschland kann dennoch Erbschaftsteuer anfallen – z. B. bei „Inländern“ i. S. d. § 2 ErbStG. Eine vorausschauende steuerliche Planung ist daher sinnvoll.
Besonderheiten des VAE-Erbrechts
Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell vom islamischen Recht geprägt und weicht teils deutlich vom deutschen Recht ab. Seit 02/2023 gilt für Nicht-Muslime ein neues Bundesgesetz, das u. a. Ehe-, Sorge- und Erbrecht regelt und die schariageprägte Erbfolge für Nicht-Muslime ablöst – die Anwendung im Einzelfall ist jedoch noch nicht in allen Punkten geklärt, weshalb formwirksame Verfügungen essenziell sind.
Sorgerechtsklausel für minderjährige Kinder
Traditionell geht nach Scharia-Recht das Sorgerecht beim Tod des Vaters nicht automatisch auf die Mutter über. Das neue Bundesgesetz (Nr. 41/2022) stärkt zwar das gemeinsame Sorgerecht im Scheidungsfall; Auswirkungen auf Erbfälle sind noch nicht abschließend absehbar.
Rechtswahl & Doppeltestament
Eine Rechtswahl im Testament kann bestimmen, dass deutsches Erbrecht gelten soll. Achtung: Für in Dubai belegenes unbewegliches Vermögen (Immobilien) greift die Rechtswahl nicht durch – es kommt zur Nachlassspaltung. Bewährt hat sich daher die Kombination aus deutschem Testament und einem korrespondierenden Testament in den VAE.
Form & Registrierung in Dubai (DIFC, Dubai Courts, ADJD)
Testamente müssen strenge Formvorgaben erfüllen. Für die Eintragung beim „DIFC Wills and Probate Registry“ ist ein lokal zugelassener Anwalt erforderlich. Alternativ ist eine Registrierung beim Dubai Court oder beim Abu Dhabi Judicial Department möglich.
FAQ
Kann ich mein Vermögen einem Nicht-Familienmitglied in Dubai vermachen?
Ja, das können Sie. Nicht-muslimische Auswanderer können ihr Vermögen durch ein eingetragenes Testament einem Nicht-Familienmitglied vermachen, z. B. einem Freund, Partner oder einer Wohltätigkeitsorganisation. Bei muslimischen Expatriates muss die Erbschaft nach der Scharia erfolgen. In diesem Fall könnten muslimische Expats Scharia-konforme Nachlassplanungsoptionen wie Schenkungen (Schenkungen unter Lebenden) und Trusts vorziehen.
Welche Rechte haben der überlebende Ehepartner und die Kinder nach dem Erbrecht von Dubai?
Nicht-muslimische Expats können ihren Nachlass durch ein Testament frei verteilen. Muslimische Expats sind an die Scharia gebunden, die bestimmte Anteile für überlebende Ehegatten und Kinder vorsieht.
Kann ein Testament in Dubai angefochten werden?
Ja, ein Testament kann in Dubai angefochten werden. Das Verfahren kann jedoch kompliziert sein und erfordert eindeutige Beweise.
Gibt es bestimmte Regeln für die Vererbung von Immobilien in Dubai?
Ja, die Vererbung von Immobilien in Dubai unterliegt bestimmten Regeln, die durch lokale und persönliche Gesetze beeinflusst werden. Die wichtigsten Gesetze, die die Vererbung von Immobilien in Dubai regeln, basieren auf den Grundsätzen der islamischen Scharia. Es gibt jedoch auch Bestimmungen für Nicht-Muslime, die ihr Vermögen nach den Gesetzen ihres Heimatlandes verwalten.
Muss ich in den VAE eine Erbschaftssteuer zahlen?
Nein, in den VAE gibt es keine Erbschaftssteuer. Die VAE erheben keine Erbschafts- oder Nachlasssteuer auf die Übertragung von Vermögenswerten von einer verstorbenen Person auf ihre Erben.
Gilt für mich deutsches oder VAE-Erbrecht?
Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt; bei VAE zusätzlich die Differenzierung nach Religion/Nationalität.
Brauche ich zwei Testamente in den VAE?
Häufig ja: ein deutsches plus ein VAE-Testament wegen Immobilien/Nachlassspaltung.
Wo registriere ich mich in den VAE?
Üblich sind DIFC, Dubai Courts oder ADJD – jeweils mit strikten Formanforderungen.
Wie können Auswanderer ihr Vermögen vor Erbstreitigkeiten schützen?
Sie können Ihr Vermögen vor Erbstreitigkeiten in Dubai schützen, indem Sie ein rechtlich anerkanntes Testament erstellen. Mit einem gut abgefassten Testament können Sie festlegen, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll.
Testamentsregister für Nicht-Muslime
Nicht-Muslime, die in Dubai und Ras Al Khaimah leben und mindestens 21 Jahre alt sind, können ein Testament beim DIFC Wills & Probate Registry Service erstellen. Das Register ermöglicht es nicht-muslimischen Personen, individuelle Testamente zu verfassen. Dabei können verschiedene Arten von Testamenten gewählt werden – je nachdem, welche Vermögenswerte sie abdecken oder ob sie auch Sorgerechtsbestimmungen enthalten.
Derzeit gibt es fünf Arten von Testamenten, die registriert werden können: das Sorgerechtstestament, das Immobilientestament, das Unternehmertestament, das Finanzanlagetestament und das vollständige Testament. Hier sind die wichtigsten Merkmale zusammengefasst:
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Arten von Testamenten
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Registrierung
So funktioniert es:
Schritt 1 - Wählen Sie das passende Testament:
- Sorgerechtstestament
- Immobilientestament
- Unternehmertestament
- Vollständiges Testament
- Finanzanlagetestament
Schritt 4 Registrierung:
- Registrierung beim DIFC Courts Wills Registry für Nicht-Muslime
- Bestätigung
Unsere Expertise für Ihre Nachfolgeplanung
Absicherung der nächsten Generation
Die Vermögensnachfolge ist ein entscheidender Prozess, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen an die nächste Generation weitergegeben wird. Dabei spielen nicht nur persönliche und familiäre Aspekte eine Rolle, sondern auch rechtliche und steuerliche Überlegungen.
Eine vorausschauende Planung ermöglicht es, steuerliche Belastungen zu minimieren, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Themen wie die Erstellung eines Testaments, die Einrichtung von Trusts oder Stiftungen sowie die Nachlassverwaltung erfordern fundierte juristische und steuerliche Expertise. Unsere Kanzlei bietet Ihnen in den VAE maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl internationale als auch lokale Gegebenheiten berücksichtigen, um Ihr Vermögen optimal zu schützen und langfristig zu sichern.
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der nicht nur die Übergabe eines Unternehmens umfasst, sondern auch dessen Fortbestand und zukünftiges Wachstum sicherstellen soll. Hier spielen gesellschaftsrechtliche und steuerliche Aspekte eine zentrale Rolle.
Zu den Kernfragen gehören die rechtliche Gestaltung der Nachfolge, beispielsweise durch Übertragung von Anteilen, Fusionen oder die Gründung neuer Gesellschaftsstrukturen. Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten, wie die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Bewertung von Unternehmen oder die Planung von Schenkungen, sind ebenso von Bedeutung. Zudem gilt es, die Interessen aller Stakeholder – sei es der Familie, der Geschäftsführung oder der Investoren – in Einklang zu bringen.
Unsere Kanzleien in den VAE unterstützen Sie bei der Entwicklung individueller Nachfolgelösungen, die auf Ihre persönlichen und geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten sind. Wir begleiten Sie bei der strategischen Planung, rechtlichen Umsetzung und steuerlichen Optimierung, um den Übergang Ihres Unternehmens reibungslos und nachhaltig zu gestalten.
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