Körperschaftssteuer

Körperschaftssteuer

Körperschaftssteuer

 

Unternehmen unterliegen mit Beginn ihres ersten Geschäftsjahres, das am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnt, der Körperschaftssteuer der VAE.

Befreiungen von der Körperschaftssteuer

  • Unternehmen, die sich mit der Gewinnung natürlicher Ressourcen befassen, sind von der Steuer befreit, da diese Unternehmen weiterhin der aktuellen Unternehmensbesteuerung in den VAE unterliegen.
  • Dividenden und Kapitalgewinne, die ein Unternehmen in den VAE aus seinen qualifizierten Beteiligungen erzielt, sind von der Steuer befreit.
  • Qualifizierte konzerninterne Transaktionen und Umstrukturierungen unterliegen nicht der Steuer, sofern die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.

Darüber hinaus wird die KV nicht angewendet

  • Gehälter und andere Arbeitseinkünfte einer natürlichen Person, unabhängig davon, ob sie aus dem öffentlichen oder privaten Sektor stammen
  • Zinsen und andere Einkünfte einer natürlichen Person aus Bankeinlagen oder Sparanlagen
  • Einkünfte eines ausländischen Investments aus Dividenden, Kapitalgewinnen, Zinsen, Lizenzgebühren und anderen Kapitalerträgen
  • Investitionen in Immobilien durch natürliche Personen in ihrer persönlichen Eigenschaft
  • Dividenden, Kapitalgewinne und andere Einkünfte von Privatpersonen aus dem Besitz von Aktien oder anderen Wertpapieren in ihrer Eigenschaft als Privatperson.

Körperschaftssteuer Satz

  • 0 Prozent für steuerpflichtiges Einkommen bis zu 375.000 AED
  • 9 Prozent für steuerpflichtige Einkünfte über 375.000 AED und
  • ein anderer Steuersatz (noch nicht festgelegt) für große multinationale Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Ziele der Körperschaftssteuer

Mit der Einführung der Steuer wollen die VAE:

  • Ihre Position als führende globale Drehscheibe für Unternehmen und Investitionen festigen
  • ihre Entwicklung und Transformation zu beschleunigen, um ihre strategischen Ziele zu erreichen
  • ihr Engagement für die Einhaltung internationaler Standards für Steuertransparenz und die Verhinderung schädlicher Steuerpraktiken zu bekräftigen.

Anwendungsbereich der Körperschaftssteuer

Alle Unternehmen und Einzelpersonen, die in den VAE mit einer Handelslizenz geschäftlich tätig sind:

  • Unternehmen in Freezones (die CT-Regelung der VAE wird weiterhin die CT-Anreize berücksichtigen, die derzeit
  • Unternehmen in Freizonen angeboten werden, die alle regulatorischen Anforderungen erfüllen und die keine Geschäftstätigkeit auf dem Festland der VAE ausüben).
  • Ausländische Unternehmen und Einzelpersonen nur dann, wenn sie in den VAE fortlaufend oder regelmäßig Handel oder Geschäfte betreiben
  • Bankgeschäfte
  • Unternehmen, die in den Bereichen Immobilienverwaltung, -bau, -entwicklung, -vertretung und -vermittlung tätig sind.

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